REISTER Sanitär Heizung Blechnerei
    REISTER     Sanitär Heizung Blechnerei   

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

(Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.)

1. Geltungsbereich
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
4. Preise und Versandkosten
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
6. Zahlungsmodalitäten
7. Eigentumsvorbehalt
8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
9. Haftung
10. Speicherung des Vertragstextes
11. Datenschutz
12. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei in Unterkirnach (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen MO – DO von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und FR von 8:00 bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer 0
7721/51573 sowie per E-Mail unter info@reister-haustechnik.de.
1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
1.4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
2.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
2.2. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
3.2. Über die Schaltfläche [Kaufen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
3.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat.
3.4. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.

4. Preise und Versandkosten
4.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.
5.2. Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, ist der Verkäufer zu Teillieferungen auf seine Kosten berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
5.3. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
5.4. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und Ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
5.5. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.

6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
6.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
6.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
6.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.
6.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.

8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
8.1. Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.
8.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

9. Haftung
9.1. Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
9.2. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.3. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

10. Speicherung des Vertragstextes
10.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.
10.2. Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.

11. Datenschutz
11.1. Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden vom Verkäufer zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.
11.3. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die vom Verkäufer über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
11.4. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch den Verkäufer finden sich in der Datenschutzerklärung.

12. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache
12.1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.2. Vertragssprache ist deutsch.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR WERKVERTRÄGE

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Erneuerungs-, Umbau-, Ausbesserungs-, Reparatur-, Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten, die keine wesentliche Bedeutung für die Konstruktion, den Bestand, die Erhaltung oder die Benutzbarkeit des Gebäudes haben.

I. Allgemeines

  1. Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle vom Unternehmer (nachstehend: Auftragnehmer) auszuführenden Aufträge sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige individuelle Vereinbarungen; sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Bestellers (nachstehend: Auftraggeber), denen ausdrücklich widersprochen wird.

  2. Alle Vertragsabreden sollen aus Beweisgründen schriftlich, Textform oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) erfolgen.

II. Angebote, Kostenschätzungen und Unterlagen

  1. Angebote und Kostenschätzungen des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot oder ein Angebot in elektronischer Form des Auftragnehmers vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, ist das Angebot für die Zeit von 15 Kalendertagen nach Zugang beim Auftraggeber bindend.

  2. Gewichts- oder Maßangaben in Angebotsunterlagen des Auftragnehmers (z. B. in Plänen, Zeichnungen, Abbildungen) sind nur annähernd gewichts- oder maßgenau, soweit nicht diese Angaben auf Verlangen des Auftraggebers als verbindlich bezeichnet werden.

  3. Angebote, Kostenschätzungen, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen des Auftragnehmers dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben. Eventuell erstellte Vervielfältigungen sind in diesem Fall zu vernichten.

  4. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber auszuhändigen.

III. Preise

  1. Für vom Auftraggeber angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass der Auftragnehmer spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns der erschwerten Arbeit dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.

  2. Eine Mehrwertsteuererhöhung wird im kaufmännischen Verkehr sofort, im nicht kaufmännischen Verkehr dann an den Auftraggeber weiterberechnet, wenn die Werkleistung nach dem Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht wird.

IV. Zahlungsbedingungen und Verzug

  1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Auftraggeber/Besteller ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) nach Abnahme und Rechnungserhalt, spätestens binnen 8 Tagen nach Rechnungserhalt, an den Auftragnehmer zu leisten. Nach Ablauf der 8-Tages-Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, soweit auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

  2. Wechsel und Schecks werden nur an Zahlungsstatt angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

  3. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

V. Ausführung

  1. Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen, sofern der Auftraggeber die gemäß II. Ziffer 4 erforderlichen Genehmigungen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn und soweit erforderlich, eine kostenlose Bereitstellung eines Strom-, Gas-, Wasseranschlusses gewährleistet ist, sowie eine möglicherweise vereinbarte Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.

  2. Sind Schneid-, Schweiß-, Auftau- und/oder Lötarbeiten und dergleichen vorgesehen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn seiner Arbeiten auf etwaige mit den Arbeiten verbundene, dem Auftraggeber bekannte Gefahren (z.B. Feuergefährlichkeit in Räumen, Lagerung wertvoller Güter in angrenzenden Räumen, feuergefährdete Bau- und sonstige Materialien, Gefahr für Leib und Leben von Personen, usw.) hinzuweisen.

VI. Abnahme und Gefahrenübergang

  1. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Werkleistung.

  2. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Ein Gefahrenübergang liegt auch vor, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und der Auftragnehmer die bis da-hin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.

  3. Die Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere nach probeweiser Inbetriebsetzung und für den Fall der vorzeitigen Inbetriebnahme (Baustellenheizung). Wegen unwesentlicher Mängel kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern.

VII. Versuchte Instandsetzung

Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann der Fehler nicht behoben oder das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil

  1. a) der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht gewährt, oder

  2. b) der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu erstatten, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortungs- und Risikobereich des Auftragnehmers (z. B. Ersatzteile können nicht mehr beschafft werden) fällt.

VIII. Sachmängel

  1. Die Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Werkleistung durch den Auftraggeber.

  2. Die verkürzte Frist für Mängelansprüche von einem Jahr gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, wie z. B. – bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, – bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, – bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, nicht jedoch fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn selbst (Auftragnehmer), seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung.

  3. Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Schadensfälle ausgeschlossen, die nach Abnahme durch falsche Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Auftraggebers oder Dritter, durch unvermeidbare chemische oder elektrische Einflüsse, sowie durch normale/n Abnutzung/Verschleiß (z. B. von Dichtungen) entstanden sind.

  4. Systemimmanente geringe Farbabweichungen (z. B. herstellungsbedingt bei Keramikfliesen) und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.

  5. Der Auftragnehmer muss im Rahmen seiner werkvertraglichen Mängelbeseitigungspflicht (Nacherfüllungspflicht) nur die zum Abnahmezeitpunkt vorhandenen/angelegten Mängel beseitigen, die ursächlich auf dem Inhalt des Werkvertrages (z. B. Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungsauftrag) beruhen, nicht jedoch Mängel am Objekt des Auftraggebers, deren Ursache nicht auf den Inhalt des Werkvertrages zurückzuführen sind.

IX. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nicht am Gegenstand des Werkvertrages selbst entstanden sind, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, nur im Falle

  • von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, nicht jedoch fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn selbst (Auftragnehmer), seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung;

  • des Vorliegens von Mängeln, die der Auftragnehmer arglistig verschwiegen hat;

  • der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkvertragsgegenstandes;

  • der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz des Auftraggebers, der kein „Verbraucher“ ist, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird;

  • der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bzw. nach 823 BGB.

Schadenersatzansprüche gegen uns sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

Ferner werden für Schäden an Leitungen infolge unserer Arbeiten insbesondere von Bohr-, Stemm-, Rohrkanalreinigungs- od. sonstigen Arbeiten, keinerlei Haftung übernommen.

X. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Liefergegenstand bei Einfügung nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes oder des Grundstücks wird.

  2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Gebäudes oder des Grundstückes des Auftraggebers geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener Leistungsverweigerungsrechte dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.

  3. Die Kosten der Demontage gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  4. Werden die vom Auftragnehmer eingebrachten Gegenstände als wesentliche Bestandteile mit einem Grundstück oder mit einem anderen Gegenstand verbunden oder verarbeitet, so tritt der Auftraggeber, falls durch die Verbindung oder Verarbeitung Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers schon jetzt an den Auftragnehmer ab.

XI. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Ort der werkvertraglichen Ausführung oder der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers, soweit entweder beide Vertragsparteien Kaufleute sind oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens und der Auftragnehmer Kaufmann ist.

© Zentralverband Sanitär Heizung Klima, Rathausallee 6, 53757 St. Augustin, Telefon (0 22 41) 92 99-0, Telefax (0 22 41) 2 13 51, E-Mail: info@zentralverband-shk.de,

Internet: www.wasserwaermeluft.de.

01.07.2004; ergänzt am 08.06.2005, 01.06.2010

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

 ARBEITEN AN ABFLUSSLEITUNGEN

Für ein defektes, falsch verlegtes, durch Fremdkörper blockiertes oder aus Muffen rutschendes Rohrsystem, lehnen wir bei einer Beschädigung am Rohrsystem und den daraus ergebenen Folgeschäden jede Haftung ab. Dieses Risiko trägt der Auftraggeber. Spätere Einwände sind ausgeschlossen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Unterkirnach (Villingen-Schwenningen).

 LIEFERUNG UND VERMIETUNG VON MOBILEN WÄRMEERZEUGERN, HEIZMOBILEN NEBST ENTPSRECHENDEN ZUBEHÖR

1. Vertragsgegenstand

1.1 G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei verkauft oder vermietet ihren Kunden Heizmobile, Heizcontainer, Wärmerzeuger nebst entsprechendem Zubehör bzw. Klimageräte und Zubehör (im folgenden „Vertragsgegenstände“).

1.2 Die Kunden schließen mit G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei Kauf- oder Mietverträge über die Produkte ab. Darüber hinaus erbringt G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei umfangreiche Dienstleistungen gegenüber den Kunden im Rahmen der Vertragsabwicklung.

1.3. Sofern zwischen dem Kunden und G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei ein Mietvertrag abgeschlossen wird, gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei sämtliche in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bedingungen mit Ausnahme der Regelungen in „4. Kaufvertragliche Reglungen“.

1.4. Sofern zwischen dem Kunden und G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei sämtliche in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bedingungen mit Ausnahme der Regelungen unter „3. Mietvertragliche Reglungen“.

1.5. Sofern zwischen dem Kunden und G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei ein Vertrag mit Vertragsbestandteilen aus verschiedenen Vertragstypen abgeschlossen wird, gelten für die im wesentlichen kaufvertraglichen Vertragsbestandteile sämtliche Reglungen dieser AGB mit Ausnahme der Regelungen unter „3. Mietvertragliche Reglungen“, für die im wesentlichen mietvertraglichen Bestandteile sämtliche Regelungen mit Ausnahme der Regelungen unter „4.Kaufvertragliche Regelungen“.

 2. Allgemeine Regelungen

2.1. Angebote von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Vertrages durch G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei zu Stande. Er kommt abweichend davon spätestens durch Lieferung bzw. Überlassung des Vertragsgegenstandes an den Kunden zu Stande.

2.2. An textlichen Inhalten eines erstellten Angebotes, Zeichnungen und anderen Textinhalten behält sich G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei das Eigentum, die Urheberrechte und sonstige Rechte vor. Sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei einer Weitergabe ausdrücklich zustimmt oder sie zur Weitergabe bestimmt sind.

2.3. Der G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei Notrufservice bietet die Möglichkeit Notfälle unter der Telefonnummer 0178 1746088 zu melden. An Werktagen ist in der Zeit von 8-17 Uhr eine persönliche Entgegennahme des Notrufs gewährleistet. Außerhalb dieser Zeiten kann der Notruf auf ein Bandaufnahmesystem auf gesprochen werden. Die Bearbeitung des Notfalls beginnt spätestens um 8 Uhr am auf den Tag der Meldung folgenden Werktag. Werktage im Sinne dieser Regelung sind Werktage in Deutschland von Montag bis Freitag; Heilig Abend und Silvester sind keine Werktage im Sinne dieser Vereinbarung).

3. Mietvertragliche Regelungen

3.1. Die Vermietung der Vertragsgegenstände erfolgt auf bestimmte Zeitdauer. Die Mindestmietdauer beträgt sieben Miettage. Eine kürzere Mietdauer kann nur durch individuelle schriftliche Vereinbarung vereinbart werden. Die vorzeitige Kündigung des Mietverhältnisses ist nur zulässig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sieben Tagen. Eine Mietzeitverkürzung von 50% und mehr, bezogen auf die vereinbarten Miettage, berechtigt den Vermieter zu einer angemessenen Mietkostenerhöhung. Preisliche Vereinbarungen, welche nicht mit unseren allgemeinen Verrechnungssätzen übereinstimmen, verlieren in dem Falle einer Mietzeitverkürzung ihre Gültigkeit. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall nach unseren allgemeinen Verrechnungssätzen. Diese können vom Kunden jederzeit eingesehen werden. Die Verlängerung der Mietdauer durch den Mieter ist nur unter Einhaltung eines vorzeitigen schriftlichen Mietvertragsverlängerungsangebotes, mit einer minimalen Frist von 10 Tagen vor Ablauf des Mietverhältnisses, möglich. Eine verbindliche Zusage hinsichtlich der Möglichkeit einer Mietzeitverlängerung erfordert die Schriftform.

3.2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Anlieferung der wesentlichen Vertragsgegenstände beim Kunden und endet mit dem Tag der Abholung.

3.3. Befinden sich die Vertragsgegenstände aus einem von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei zu vertretenden Grund nicht in betriebsfähigem Zustand, so wird der vertraglich vorgesehene Beginn der Mietzeit bis zum Zeitpunkt der Behebung des Mangels hinausgeschoben.

3.4. Zeigt sich bei Inbetriebnahme der Vertragsgegenstände oder während der Dauer des Betriebes ein von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei zu vertretender Mangel, der eine Stilllegung erforderlich macht, so wird die Mietzeit vom Eintritt des Mangels bis zu dessen Behebung unterbrochen, sofern der Mieter den Mangel sofort anzeigt.

3.5. Der Kunde darf die Vertragsgegenstände oder Teile hiervon nicht ohne vorherige Zustimmung von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei für andere Gebäude verwenden oder an einen anderen Ort verbringen. Es ist dem Mieter nicht gestattet die Vertragsgegenstände Dritten zu überlassen oder an Dritte unter zu vermieten. Auch nach ausdrücklicher Verweigerung einer Überlassung an Dritte durch uns, steht dem Kunden kein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages zu.

3.6. Soweit Vertragsgegenstände, welche dem Kunden im Rahmen der Vertragsabwicklung durch G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei überlassen wurden, bei dem Kunden abhandengekommen sind oder über die vertragsgemäße Nutzung hinaus beschädigt wurden, ist der Kunde zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

3.7. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind sämtliche zur Nutzung überlassenen Vertragsgegenstände unverzüglich an G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei zurückzugeben. Andernfalls steht G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei je Tag der verspäteten Rückgabe Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung, die dem vertraglich vereinbarten Mietzins je Tag entspricht, zu.

3.8. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Vertragsgegenstände stets verschlossen gehalten beziehungsweise aufbewahrt werden und Unbefugte am Zutritt gehindert werden. Für Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Zutritt Unbefugter oder unmittelbar durch Handlungen durch Unbefugte entstehen, besteht keine Haftung von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei.

3.9. Über das Betriebsrisiko hinausgehende Risiken gehen zulasten des Kunden. Der Kunde ist zum Abschluss einer die Vertragsgegenstände umfassenden Versicherung auf eigene Kosten verpflichtet.

3.10. Das Recht zu Konstruktions- oder Formänderungen, die Verwendung von gleichwertigen oder besseren Alternativbauteilen und/oder Werkstoffen sowie Änderungen des Lieferumfanges behält sich G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei während der Dauer des Mietverhältnisses vor, soweit diese die beabsichtigte Verwendung durch den Kunden nicht beeinträchtigen. Ansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3.11. G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei ist jederzeit berechtigt die überlassenen Vertragsgegenstände zu besichtigen und zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen oder besichtigen zu lassen, soweit keine dringenden Interessen des Kunden einer solchen Untersuchung entgegenstehen.

3.12. Nach Ablauf der Mietzeit bzw. bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 10 Tagen ist G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei berechtigt, die Herausgabe der Vertragsgegenstände zu verlangen und sich selbst oder durch Bevollmächtigte den unmittelbaren Besitz an diesen zu verschaffen und ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.

4. Kaufvertragliche Regelungen

4.1. G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei behält sich das Eigentum an sämtlichen Kaufgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag und der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

4.2. Wird die Vorbehaltsware durch Dritte gepfändet, so hat der Kunde die Pfändung am gleichen Tage, an dem ihm diese bekannt wird, G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei mitzuteilen und den Dritten auf das Eigentum der G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei hinzuweisen. Unterlässt er die Mitteilung oder den Hinweis und entsteht G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei daraus ein Schaden, ist dieser durch den Kunden zu ersetzen.

4.3. Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet.

4.4. G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei behält sich bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

4.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt stets ein Jahr, soweit kein arglistiges Handeln seitens G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei vorliegt. Dies gilt nicht soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für diese gilt § 7.

4.6. Garantien im Rechtssinne bedürfen der Schriftform.

5. Preise/Zahlungsbedingungen

5.1. Ist keine individuelle vertragliche Vereinbarung hinsichtlich der Abrechnung der Leistungen von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei  vorgenommen worden, so erfolgt die Abrechnung nach der allgemeinen aktuellen Preisliste von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei. Diese können jederzeit angefordert und eingesehen werden. Die aktuelle Preisliste gilt für die Miete von Vertragsgegenständen und dort aufgeführte Dienstleistungen von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen der Preisliste vor. Maßgeblich für die zu Grunde zu legenden Preise ist die Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

5.2. Wird ein Mietvertrag unter Geltung der allgemeinen Verrechnungssätze abgeschlossen, setzt sich der abzurechnende Mietpreis wie folgt zusammen:

5.2.1. Berechnung der Grundmiete (7 oder 30 Tage) in Abhängigkeit von der Entfernung des Einsatzortes der Vertragsgegenstände vom Sitz von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei inklusive Anlieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Einweisung und Abholung

5.2.2. Berechnung von Mietverlängerungstagen bzw. –monaten entsprechend den allgemeinen Verrechnungssätzen

5.2.3. Preis für die von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei zur Verfügung gestellte Heizölstartmenge bei Inbetriebnahme

5.2.4. Kosten der zur Inbetriebnahme erforderlichen Arbeitskräfte nach den gültigen Stundenverrechnungssätzen

5.3. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.4. Eine Lieferung von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei an den Kunden gegen Rechnung kann nur nach positiver Bonitätsprüfung erfolgen. Im Übrigen gilt, dass eine Lieferung erst nach erfolgter Zahlung durch den Kunden erfolgt.

5.5. Rechnungen durch G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Maßgeblich ist das Datum der Rechnung. Dem Kunden obliegt der Nachweis eines späteren oder fehlenden Zugangs.

5.6. G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf bereits bestehende, ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

5.7. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

5.8. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

5.9. Die Abrechnung laufender Dauerschuldverhältnisse erfolgt monatlich, soweit keine wöchentliche Abrechnung vereinbart ist.

6. Weitergehende Pflichten des Kunden

6.1. Die Bedienung der Vertragsgegenstände muss durch fachlich qualifiziertes Personal, in der Regel eines zugelassenen Heizungsfachbetriebes, nach den Regeln der Technik, erfolgen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

6.2. Änderungen an der Elektrik, zum Beispiel im Schaltschrank, sind nicht zulässig und führen zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche.

6.3. Beanstandungen offensichtlicher Mängel, hinsichtlich Menge und/oder Beschaffenheit der überlassenen Vertragsgegenstände, sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen schriftlich gegenüber G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei geltend zu machen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Sofern der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war oder erst später eintritt, hat die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels zu erfolgen, andernfalls gilt die Ware auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt. Die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige wahrt die Frist.

6.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet folgende Voraussetzungen für die Wärmelieferung bzw. den Anschluss der mobilen Heizzentrale an das bestehende Heizungsnetz des Objektes durch G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei zu erfüllen: Es muss am Heizkreislauf des Vertragspartners ein zugänglicher und funktionsfähiger Anschluss für Heizungs-Vorlauf und -Rücklauf vorhanden sein. Der Vertragspartner stellt vor Ort ausreichend Wasser zur Befüllung der mobilen Heizzentrale sowie eine verlässliche Stromversorgung entsprechend dem Bedarf der angelieferten Heizzentrale, jeweils auf eigene Kosten, zur Verfügung. Das von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei zur Verfügung gestellte Füllwasser muss dem Füllwasser der zu versorgenden Heizungsanlage entsprechen. Für die Anforderungen an das zur Verfügung zu stellende Füllwasser ist die Richtlinie VDI 2035 Blatt 1 und Blatt 2 unbedingt zu beachten.

7. Haftung

7.1. G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei übernimmt keine Gewährleistung für Ausfälle der Vertragsgegenstände oder Teile dieser und hieraus dem Vertragspartner entstehende Schäden, die verursacht werden durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Montage beziehungsweise Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, falsche Brennereinstellung, nicht geeignete Brennstoffe, elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf das Verschulden von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei zurückzuführen sind, durch Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Vertragspartner oder Dritte und aus Einwirkungen von Teilen fremder Herkunft (zum Beispiel fremde Kesselkreisregelungen). Das Füll- und Ergänzungswasser im Primärkreis darf ausschließlich aus den jeweils speziell ausgewiesenen Frostschutzmitteln bestehen. Die Betriebsanweisungen der jeweiligen Vertragsgegenstände sind unbedingt und genau zu beachten. Wird eine andere Flüssigkeit in die Heizungsanlage eingefüllt, so haftet der Kunde für auftretende Folgeschäden. G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Gewährleistungsansprüche bestehen, wenn sich Verschleißteile, wie zum Beispiel Brennerdüsen, Brennereinsätze für niedrige Emission, Sicherungen, Dichtungen, Brennerraumauskleidungen oder feuerberührte Teile der Zünd- oder Überwachungseinrichtungen durch natürlichen Verschleiß abnutzen. Unsere Gewährleistung umfasst ferner nicht Ausfälle der Anlage, die durch Luftverunreinigungen, wie starken Staubanfall oder aggressive Dämpfe, durch Sauerstoffkorrosion (z. B. bei Verwendung nicht diffusionsdichter Kunststoffrohre in Fußbodenheizungen), durch Aufstellungen in den geeigneten Räumen oder auf ungeeigneten Flächen oder durch Weiterbenutzung trotz Auftreten eines Mangels entstanden sind.

7.2. Eine Haftung für Mängel besteht dann nicht mehr, wenn G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei nach Anzeige des Mangels durch den Kunden nicht die erforderliche Zeit oder Gelegenheit gegeben wird, Feststellungen über Bestehen und Ausmaß des Mangels zu treffen sowie die notwendigen Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, oder wenn G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und die dafür erforderlichen Kosten von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei ersetzt zu verlangen.

7.3. Im Übrigen ist die Haftung der G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen oder Angestellten sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten. Insoweit haftet die G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haftet die G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden.

7.4. Für Verzögerungen bei Anlieferung und Abholung sowie Montage und Inbetriebnahme der Vertragsgegenstände, die auf die Beschaffenheit und Eigenart des Leistungsortes zurückzuführen sind und damit der Risikosphäre des Kunden zuzurechnen sind, haftet G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei nicht.

7.5. Ist die Nichteinhaltung von Fristen oder Lieferterminen auf höhere Gewalt oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Stau, nicht von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei zu vertretende Mängel am Transportmittel, nicht von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei zu vertretende behördliche Maßnahmen oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen bzw. verschieben sich die Liefertermine entsprechend. Ansprüche des Kunden gegenüber G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei können daraus nicht hergeleitet werden.

7.6. Soweit G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, auf insgesamt 10 % des Auftragswertes der unmöglichen Lieferung. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen.

7.7. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den gesamten vorstehenden Regelungen unter Punkt „7.Haftung“ nicht verbunden.

7.8. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag wird durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt. Der Kunde kann jedoch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.

7.9. Die Versorgung mit Wärme durch Geräte von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei kann bestehende Nachteile im vorhandenen Heizsystem beim Vertragspartner nicht beheben und gewährleistet nur das Maß an Wärme, welches aufgrund der konkreten Heizsituation und Heizungskonfiguration beim Vertragspartner üblich und möglich ist. Das Erreichen einer bestimmten Raumtemperatur wird ausdrücklich nicht zugesichert. Eine anderweitige Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Geringfügige Abweichungen vom Niveau der Beheizung durch das vor Ort bestehende Heizsystem muss der Vertragspartner akzeptieren.

7.10. Für Schäden, die aufgrund nicht den Vorgaben nach Ziffer 6.4 entsprechendem, vom Kunden zur Verfügung gestellten Heizungsfüllwasser entstehen, ist die Haftung von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei ausgeschlossen, es sei denn, es liegt vorsätzliches Handeln seitens G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei vor.

8. Datenverarbeitung

Die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Daten werden manuell und elektronisch bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinem anderen als den Vertragszwecken verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

9. Sonstiges

9.1. Ist eine der Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle dieser unwirksamen Bestimmung eine neue zu vereinbaren, die den verfolgten wirtschaftlichen Zweck erfüllt.

9.2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei und Kunde gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden anderweitigen Bestimmungen Anwendung finden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

9.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei und dem Kunden getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen erfolgen durch die Geschäftsführung. Mündliche Vereinbarungen und Erklärungen anderer Personen, die hierzu durch die Geschäftsführung von G. Reister Heizung Sanitär Blechnerei nicht ausdrücklich gegenüber dem Kunden ermächtigt sind, sind nur wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung bestätigt werden. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel kann nur schriftlich erfolgen.

9.4. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen ist Villingen-Schwenningen/Deutschland.

AUSSCHLÜSSE

Nicht enthalten sind die nachstehenden Lieferungen und Leistungen sofern diese nicht detailliert Erwähnung finden. insbesondere:

Maurer-, Stemm-, Putz-, Estrich-, Malerarbeiten, Elektro, Trockenbau, Gerüstbau und sonstige Montagevoraussetzungen

Kernbohr-, Glaser-, Dachdecker-, Schlosser-, Kran-, Tischler-, Deckenarbeiten

  • Stellung von Leitern und Gerüsten sowie Gerüstarbeiten, die nach geltenden Unfallverhütungsvorschriften zur Erbringung unserer vertraglich geschuldeten Leistungen vorgeschrieben sind. Diese werden vom Auftraggeber kostenlos beigestellt.

  • Brandschutzmaßnahmen jeglicher Art.

  • Behördliche und TÜV-Abnahmen jeglicher Art

  • Sachverständigen Abnahmen

  • Umlagekosten für Bauwesenversicherung, Baureinigung und Entsorgung, Kosten für Hilfsenergie

  • Baustelleneinrichtung

  • Wiederholte Einweisung

  • Wartungsarbeiten

  • EDV-Netzwerkinstallation, Komponenten und Administration

  • Erneuerung von Fühler-, Stellantrieb und Motorleitungen

  • Beschilderung und Bezeichnungen

  • Elektroinstallationen jeglicher Art

  • Montage Feldgeräte

  • Inbetriebnahme beigestellter Geräte

  • Gegenflanschen, Schrauben und Dichtungen

Lieferzeit:

Nach Auftragseingang und technischer Klärung sowie Rückbestätigung durch den Vorlieferanten.

Montagedauer:

 Zahlungsbedingungen:

Unsere Angebote stehen unter dem Vorbehalt einer noch zu treffenden Zahlungsvereinbarung sofern diese nicht im Folgenden bereits Erwähnung findet.

Zahlungsvereinbarung:

40% Anzahlung bei Auftragsvergabe

40% Abschlagszahlung bei Lieferung und Leistung

20% Schlussrechnung

Freistellungsbescheinigung

Unsere Freistellungsbescheinigung gemäß §48b EStG liegt vor und wird im Auftragsfall zur Verfügung gestellt. Weiterhin kann diese auf unserer Internetseite unter „Downloads“ heruntergeladen werden.

Unsere Angebote basieren auf den folgenden Bedingungen:

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, benötigte Daten und Unterlagen, insbesondere:

  • Automationsschemata und Funktionslisten

  • Bau- und Gebäudezeichnungen, Grundrisspläne

  • Allgemeine Leistungsangaben für die Bereiche Elektro, Wärme, Wärmerückgewinnung, Kälte, Klima und Heizung, soweit diese erforderlich sind.

  • Daten über beigestellte Geräte

Sämtliche unserer technischen Angaben in den Kostenschätzungen beziehen sich auf Laborstandards. Am konkreten Bau können Abweichungen auftreten.

Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen:

Ob und inwieweit öffentlich-rechtliche Genehmigungen erforderlich sind, haben wir nicht überprüft. Näheres teilt Ihnen sicherlich gerne das für Sie zuständige Bauamt mit.

Preise/Preisvorbehalte:

Unsere Angebote gelten ausdrücklich nur bei der Gesamtvergabe aller angebotenen Lieferungen und Leistungen. Bei Teilbeauftragungen behalten wir uns das Recht vor, Preiskorrekturen vorzunehmen, da sich hierdurch die Kalkulationsbasis unseres Angebotes ändert. Durch Änderung der Leistungen können sich somit evtl. Preisverschiebungen ergeben.

Aufgrund der durch die Weltmarktsituation bedingten enormen Preissteigerungen für börsenabhängige Rohstoffe wie Kupfer, Stahl, Rohöl und andere und den damit verbundenen Teuerungszuschlägen der Industrie, können wir leider keine langfristigen Preiszusagen tätigen. Wir behalten uns eine Nachkalkulation in Höhe der am Liefertag gültigen Preiszuschläge ausdrücklich vor. Die Preise für Kupfer-, Zink- und Stahlartikel gelten als Tagespreise.

Urheberrechtsschutz/Leistungsschutzrechte:

Unsere Angebote unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) und genießen Leistungsschutzrechte des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dürfen ohne unsere Zustimmung weder kopiert noch auf andere Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Zuwiderhandlungen werden mit mindestens 1000,00 EUR Vertragsstrafe geahndet.

Gefahrenübergang:

Der Gefahrenübergang für Lieferungen und Leistungen erfolgt mit der Abnahme durch den Auftraggeber oder mit der Ingebrauchnahme, wenn unsere Leistung oder Teilleistungen durch den Auftraggeber oder Bauherrn vor Abnahme in Gebrauch genommen werden.

Ausgenommen hiervon sind von uns gelieferte Geräte und Teile, die wir nicht montieren. Hierfür erfolgt der Gefahrenübergang bei Lieferung, d.h. bei Übergabe an den Auftragsgeber oder einen durch den Auftraggeber bestimmten Dritten.

Gewährleistung:

2 Jahre. Bei technischen Gerätschaften kann nur bei Abschluss eines Wartungsvertrages eine Gewährleistung in Höhe von 5 Jahren gewährt wird.

Gewährleistungsbürgschaft:

Sofern keine Position „Gebühren für Erteilung einer Gewährleistungsbürgschaft“ im Angebot/Kostenschätzung enthalten ist, entfällt die Erbringung einer solchen Bürgschaft.

Evtl. vereinbarte Sicherheitsleistungen:

Sollten Sicherheitseinbehalte zu erbringen sein, sind diese auf ein Sperrkonto bei einer Bank freier Wahl einzubringen.

Preis- und Leistungsabgrenzung:

Unsere Leistungen wie Projektierung, Zeichnungen, evtl. Montage, Revisionsunterlagen und Inbetriebnahme erstrecken sich nur auf die von G. Reister Heizung Sanitär Blechnereiinnerhalb dieses Vertrages gelieferten Geräte sofern diese vorher in unseren Kostenschätzungen Erwähnung fanden.

HINWEIS ZU DUSCHKABINEN

Bei Duschkabinen ist generell an Dichtelementen und Türscharnieren mit Wasseraustritt zu rechnen. Die Duschkabinen Hersteller weisen darauf hin dass es sich bei „Duschkabinen“ im Allgemeinen um einen Spritzschutz handelt. Eine 100% Dichtigkeit kann nicht gewährleistet werden.

Hinweis: zur Einbringung von großen Duschtrennwänden:

Vor Bestellung der Duschtrennwand muss durch den Glaser die Möglichkeit der Einbringung der großen Trennwand in das 1.OG oder jedes weitere Geschoß überprüft werden. Die Glasscheibe mit Verpackungsmaterial muss durch die vorhandenen Eingänge und Treppenhäuser passen. Das Verpackungsmaterial trägt hierbei ca. 10cm zu allen Seiten noch zusätzlich an Außenmaßen hinzu.

Der Hersteller wird dies am Tag des Aufmaßes mit überprüfen. Das Aufmaß wird erst nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten stattfinden. Nach Aufmaß wird die Lieferzeit der Duschabtrennung ca. 4 -5 Wochen betragen.

Hinweis zu offenen Duschabtrennungen im Allgemeinen:

Bei offenen Duschabtrennungen „ohne Tür Element“ ist generell mit Spritzwasser im Ein- u. Austrittsbereich zu rechnen. Es wurde hiermit von unserer Seite darauf hingewiesen, dass es zu Spritzwasser außerhalb des Duschbereichs führen kann.

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Wasseranfall zu stark ist – kann gegen Mehrpreis – ein zusätzliches Tür Element vorgesehen werden. Einschränkend muss man jedoch sagen, dass dieses Herstellerseitig im Vorfeld abgeklärt werden muss.

FLIESEN

Fliesen können, bedingt durch ihre Herstellung, nie ganz einheitlich geliefert werden.

Die Lieferung erfolgt nach vorgelegten Durchschnittsmustern, trotzdem müssen Abweichungen hinsichtlich Stärke, Farbe, Gewicht und Oberflächenbeschaffenheit toleriert werden. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, dass der allgemeine Charakter der Platten gewahrt bleibt.

WARENRÜCKNAHME

Kommissionsware kann nicht zurück genommen werden.

LÜFTUNG

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aus unserem Vorschlag zur Wohnungslüftung kein Rechtsanspruch in Bezug auf Planungsmängel und die Richtigkeit von bereitgestellten Daten wie z.B. Berechnungsergebnissen für energetische Kennwerten, Volumenströmen oder sonstigen Kennwerten abgeleitet werden kann. Ebenso besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit unseres Vorschlages oder Teilen davon. Unser Vorschlag zur Wohnungslüftung stellt in keinem Fall eine Entwurfs- oder Ausführungsplanung dar.

Unsere bereitgestellten Unterlagen und Informationen stellen ausschließlich einen Vorschlag zur Ausgestaltung von Lüftungssystemen und deren Komponenten dar. Eine abschließende Überprüfung auf Machbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit muss ggfs. kostenpflichtig im Rahmen einer Lüftungsplanung durchgeführt werden. Diese kann bei Interesse kostenpflichtig beauftragt werden. Ggf. wurden nicht alle baulichen und individuellen Begebenheiten berücksichtigt, was im Zweifelsfall nur durch einen anerkannten Fachplaner erkannt werden kann.

Positionierungen einzelner Geräte oder Komponenten müssen abschließend geprüft und ggf. mit dem Bauherren/Nutzer abgesprochen werden.

Eine werkvertragliche Mängelhaftung in Bezug auf Planungsleistungen sowie eine Mängelhaftung der Ausführungsleistungen z.B. nach §§633 ff. BGB ist ebenso ausgeschlossen wie eine Planerhaftung nach VOB.

Wir empfehlen die zusätzliche Beauftragung eines Fachplaners welcher planerische Leistungen kostenpflichtig anbietet.

LÜFTEN

Durch den Einbau moderner Fenster und Außentüren wird neben der Wärmedämmung auch die übrige energetische Qualität der Gebäudehülle durch die Verringerung früherer vorhandener Undichtigkeiten deutlich verbessert und es ergeben sich deshalb unter Umständen zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes.

Die nachfolgende Lüftungsanleitung – als Teil unserer übrigen Bedienungs- Pflege und Wartungsanleitung – ist unbedingt zu beachten und wird Bestandteil des Vertrages, wenn Sie auf eine Fachplanung und andere lüftungstechnische Maßnahmen, Geräte oder Einrichtungen verzichten wollen.

Hinweise zum richtigen Lüften:

Wie lüfte ich richtig?

-> mind. 10 Min. Stoßlüftung und Durchlüftung der Räume achten. Es wird hierbei empfohlen gegenüberliegende Fenster des Wohnungs-/Hausbereiches zu öffnen um eine „Durchlüftung zu gewährleisten.

-> Ständige Kippfenster Öffnungen sollten vermieden werden.

-> Nach dem Duschen oder Baden sollte ebenfalls 10 Minuten gelüftet werden.

-> Dieses sollte morgens und abends durchgeführt werden.

Wie sehe ich, dass ich richtig gelüftet habe?

-> Die Raumluftfeuchte sollte im Sommer unter 60% liegen und im Winter bei unter 40%.

Wann lüfte ich zusätzlich?

-> 10 Minuten Lüften nach dem Kochen, Bügeln, etc.

-> Bitte keine Wäsche in der Wohnung trocknen

-> Viele Pflanzen können auch zu erhöhter Luftfeuchtigkeit führen

Was sollte ich sonst noch beachten?

-> Die Einrichtungsgegenstände der Wohnung sollten zur Wandfläche mind. 10 cm abstand haben und auf die Möglichkeit einer Hinterlüftung sollte geachtet werden.

-> Der Einsatz von Raumluftbefeuchtern kann kritisch sein.

Ob baurechtliche oder behördliche Genehmigungen erforderlich sind, haben wir nicht überprüft. Dieses ist Sache des Bauherren.

Der U-Wert der neu einzubauenden Fenster darf nicht besser als der U-Wert der Außenwand sein.

Wir weisen darauf hin, dass ein Lüftungskonzept gem. DIN 1946-6 zu erstellen ist. Diese Leistung ist nicht Bestandteil unserer Angebote.

WITTERUNGSBEDINGUNGEN

Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.

ELASTISCHE FUGEN AUF SILIKONBASIS = WARTUNGSFUGEN

Mit elastischen Füllstoffen geschlossene Anschlussfugen unterliegen chemischen und/oder physikalischen Einflüssen nach DIN 52460 und können reißen. Die unvermeidbaren Verformungen der schwimmenden Konstruktion überschreiten in der Regel die zulässige Gesamtverformung der Fugenfüllstoffe. Sie unterliegen insoweit nicht der Gewährleistung. Eine Erneuerung der Fugenfüllstoffe ist gegebenenfalls vorzunehmen, um Folgeschäden zu vermeiden.

HINWEIS ZU EVENTUELL AUFTRETENDEN FARBUNTERSCHIEDEN

Bedingt durch verschiedene Werkstoffe wie Keramik, Metalle und Kunststoff kann eine 100% Farbübereinstimmung bei den Sanitär-Farben nicht garantiert werden. Abweichende Farbnuancen sind möglich. Auch bei der Farbe „weiß“ ist von Seiten der Hersteller keine Normung vorgenommen worden. Diese Farbabweichungen sind kein Reklamationsgrund.

Zwischen den Herstellern von Sanitärprodukten findet ein ständiger Austausch von Standard-Farbmustern statt. Diese sogenannten Urmuster werden optisch vermessen. Trotzdem lassen sich gewisse farbliche Toleranzbereiche nicht ganz ausschließen.

Dies begründet sich zum einen in den verschiedenen Materialien (z. B. Acryl, Keramik, Holz, etc.) und zum anderen aber durch unterschiedlichen Lichteinfall oder Reflexionen – andersfarbige Gegenstände können diese abweichenden Farbeindrücke zusätzlich verstärken.

Bei keramischen- und Natur Werkstoffen kann es aufgrund des Herstellungsprozesses zu Toleranz Abweichungen bei den Maßen kommen. So können beispielsweise zwischen Keramik Waschtischen und dazugehörigen Unterschänken Spaltmaß Unterschiede vorkommen. Auch sichtbare Kanten können – trotz gerader Ausrichtung der Sanitär Artikel – nicht Fluchtgerecht wirken. Solche Abweichungen sind kein Reklamationsgrund.

Sanitärporzellan ist ein komplizierter Werkstoff. Während des Brennvorgangs verflüssigt sich der keramische Rohling und schrumpft um ca. 12%; allerdings nicht an allen Stellen gleich. Jedes Teil aus Sanitärporzellan schrumpft anders und ist somit ein Unikat. Maßabweichungen von +/- 2% sind daher normal und zulässig. Auch Unregelmäßigkeiten in Form, Farbe und Oberflächenbeschaffenheit können innerhalb gewisser Toleranzen auftreten.

Auf diese für Sanitärporzellan typischen Eigenschaften weisen die Hersteller ausdrücklich hin: Beispielsweise: KERAMAG „Handelsüblich oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in den Maßen,  Oberflächenbeschaffenheit, Gewichten und Farbtönen sowie geringfügige Formabweichungen gelten nicht als Mängel, soweit sie den Gesamteindruck und die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, sach- und fachgerechte Verarbeitung vorausgesetzt.“

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